Abgeschleppt Abschlepp-Warnschild: Grundstückseigentümer darf PKW bis zur Bezahlung der Kosten zurückbehalten Sein Auto ohne Erlaubnis auf einem fremden Parkplatz abzustellen, ist eine riskante Angelegenheit. Denn der Eigentümer des Grundstücks darf – bei entsprechender Vorwarnung – das Fahrzeug so lange zurückbehalten, bis der Betroffene die Abschleppkosten bezahlt hat. Das meldet der Infodienst Recht und Steuern der LBS. Der Fall: Eine Frau stellte ihren PKW