Abschlagszahlung Überhöhte Abschläge: Guthaben aus Energierechnungen sind zu erstatten Energieversorger müssen Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren. Zudem sind Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen ExtraEnergie GmbH in zweiter Instanz entschieden. „ExtraEnergie sollte seine unzulässige Abrechnungspraxis jetzt schleunigst revidieren“
Abschlagszahlung Energieversorger müssen Abschläge nach tatsächlichem Verbrauch bemessen und Guthaben unverzüglich erstatten Künftige Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas müssen Energieunternehmen entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch des Kunden während der letzten Abrechnungsperiode berechnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Die Richter werteten die bisherige Praxis des Energieversorgers ExtraEnergie GmbH, die bei Vertragsschluss angenommenen und viel zu hohen Verbrauchswerte weiterhin zur Grundlage