Abstellmöglichkeiten Kinderwagen, Rollator, Schuhe: Der Hausflur ist keine Rumpelkammer Kaum ein Hausflur eines Mehrfamilienhauses, in dem nicht ein Kinderwagen abgestellt ist oder sich bei schlechtem Wetter Schuhberge und Regenschirm-Ansammlungen auftürmen. Die Nutzung des gemeinschaftlichen Treppenhauses wird meist in der Hausordnung geregelt. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt darüber auf, was im Hausflur erlaubt ist und was konkret untersagt werden