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Kinderwagen, Rollator, Schuhe: Der Hausflur ist keine Rumpelkammer
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Kinderwagen, Rollator, Schuhe: Der Hausflur ist keine Rumpelkammer

Kaum ein Hausflur eines Mehrfamilienhauses, in dem nicht ein Kinderwagen abgestellt ist oder sich bei schlechtem Wetter Schuhberge und Regenschirm-Ansammlungen auftürmen. Die Nutzung des gemeinschaftlichen Treppenhauses wird meist in der Hausordnung geregelt. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt darüber auf, was im Hausflur erlaubt ist und was konkret untersagt werden
11 Jan. 2013 3 Min. Lesezeit
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