Erlaubnis Nachbarrecht-Mythen (IV): Irrtümer über Haustiere Die Deutschen lieben ihren Bello oder ihre Mieze. Und mittlerweile schaffen sich ansstatt Hund und Katze viele sogar exotische Wohngenossen wie Schlangen oder Ratten an. Solange alles in den eigenen vier Wänden stattfindet, stört sich in der Regel niemand an dem Privatzoo. Doch aufgepasst, wenn sich die Tiere nicht so
Aktuelles Balkonverglasung: Vermieter kann eigenmächtigen Umbau verbieten Ein Vermieter kann im Mietvertrag vereinbaren, dass bauliche Veränderungen an seinem Eigentum nur mit seiner schriftlichen Einwilligung vorgenommen werden können. Es spielt dann auch keine Rolle, ob diese Änderung zu einer Verbesserung der Wohnqualität führt oder optisch nicht störend ist. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München hervor.